Der Versicherungswechsel nach Vertragsabschluss
Die Vorteile eines Wechsels der Kreditversicherung
Bei der Suche nach einem Immobiliendarlehen gibt es sehr oft einen zeitlichen Druck in den verschiedenen Phasen, und es ist nicht einfach, all diese Schritte zu beherrschen.
Aus Unkenntnis haben Sie vielleicht standardmäßig das Kreditversicherungsangebot des Bankinstituts akzeptiert.
Sie haben die Möglichkeit, diesen sogenannten "Gruppen"-Vertrag zugunsten eines sogenannten "Einzel"-Vertrags aufzugeben, um die Kosten Ihrer Kreditversicherung erheblich zu senken.
Gruppenverträge sind Angebote, bei denen die Tarife und Garantien gemeinschaftlich sind und auf alle Profile angewendet werden.
Im Gegensatz dazu sind Einzelverträge maßgeschneiderte Verträge, die auf Ihr eigenes Profil zugeschnitten sind.
Diese werden von Gesellschaften außerhalb Ihrer Bank angeboten. Dies ist die Versicherungsdelegation.
Der Schritt des Wechsels der Kreditversicherung kann aus verschiedenen Gründen motiviert sein. Sie müssen Ihre Entscheidung nicht rechtfertigen, solange Sie sich in einem Zeitraum befinden, in dem die Kündigung zulässig ist.
Die Vorteile können vielfältig sein. Sie können von günstigeren Tarifen mit vergleichbaren Garantien profitieren. Sie haben auch die Möglichkeit, einen umfangreicheren Versicherungsschutz zu erhalten.
Sie können Ihre Kreditnehmerversicherung zu verschiedenen Zeitpunkten wechseln.
Wann kann man die Kreditnehmerversicherung wechseln?
Für eine Immobilienkreditversicherung gibt es mehrere Lösungen, um einen Vertrag außerhalb Ihrer Bank abzuschließen.
Zum Zeitpunkt der Kreditunterzeichnung ist es möglich, die von Ihrer Bank angebotene Versicherung abzulehnen und so Ihren eigenen Kreditnehmerversicherungsvertrag zu wählen.
Wenn sich der Kreditnehmer für den Vertrag seiner Bank entscheidet, ist es dennoch möglich, die Versicherung später zu wechseln. Entweder während des ersten Vertragsjahres (dank des Hamon-Gesetzes) oder nach dem ersten Jahr zum Jahrestag des Vertrags (dies ermöglicht das Bourquin-Gesetz).
Häufig erfolgt der Wechsel der Kreditnehmerversicherung bei der Neuverhandlung von Immobiliendarlehen bei einer anderen Bank.
Unabhängig von der Kreditneuverhandlung kann der Versicherte auch eine Neuverhandlung seines Kreditnehmerversicherungssatzes beantragen, wenn er der Meinung ist, dass seine Risiken gesunken sind (z.B. bei einem Berufswechsel oder der Raucherentwöhnung).
Die Kreditnehmerversicherung und das Hamon-Gesetz
Das Hamon-Gesetz erlaubt es dem Kreditnehmer, die Versicherung innerhalb von 12 Monaten ab Unterzeichnung des Kreditangebots zu wechseln.
Dieser Wechsel der Kreditnehmerversicherung ist kostenlos und ohne Strafgebühren möglich (für Verträge, die seit dem 26. Juli 2014 abgeschlossen wurden).
Dieser Versicherungswechsel ist nur unter der Bedingung möglich, dass die neue Versicherung ein Garantieniveau bietet, das mindestens dem der aktuellen Bankversicherung entspricht.
Die Bank hat die Möglichkeit, den neuen Kreditnehmerversicherungsvertrag zu akzeptieren oder abzulehnen (innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt des Vertrags der neuen Versicherung).
Wenn sie ablehnt, wird der ursprüngliche Versicherungsvertrag nicht gekündigt.
Wenn der neue Vertrag jedoch mindestens gleichwertige Garantien bietet, kann sie ihn nicht ablehnen.
Wenn der neue Versicherungsvertrag angenommen wird, muss die Bank den Kreditvertrag durch eine Zusatzvereinbarung ändern und darin insbesondere den berechneten neuen effektiven Jahreszins angeben.
Der Versicherte muss in diesem Fall dem Versicherungsunternehmen ein Einschreiben zukommen lassen, in dem er seinen Willen zur Kündigung seines Vertrags mitteilt.
Dieses Schreiben muss dem Versicherer spätestens 15 Tage vor Ende der 12-Monatsfrist zugehen.
Kreditnehmerversicherung und jährliche Kündigung
Über die ersten 12 Monate hinaus ist es möglich, die Kreditnehmerversicherung zu wechseln, dank des Gesetzes Nr. 2017-203 vom 21. Februar 2017, genannt "Bourquin-Änderungsantrag".
Dieses Gesetz verbessert die Rechte der Verbraucher in Bezug auf die Kreditnehmerversicherung weiter, indem es die Möglichkeit einer jährlichen Kündigung zu jedem Jahrestag des Vertrags einführt.
Diese Regelung bietet Kreditnehmern die Möglichkeit, bei ihrer Immobilienkreditversicherung zu sparen, indem sie einen Vertrag mit einem attraktiveren Tarif wählen.
Um die Kündigung zu beantragen, muss der Versicherte mindestens zwei Monate vor dem Fälligkeitsdatum ein Einschreiben an den Versicherer senden.
Die Bank kann diesen Versicherungswechsel akzeptieren oder ablehnen. Sie hat zehn Werktage ab Erhalt des neuen Versicherungsvertrags Zeit, um dem Kreditnehmer ihre Entscheidung mitzuteilen.
Sie kann nicht ablehnen, sofern der neue Vertrag ein Garantieniveau aufweist, das ihrem eigenen Vertrag entspricht.
Jede Ablehnungsentscheidung der Bank muss begründet sein.