Wann sollte man ein Immobiliendarlehen vorzeitig zurückzahlen?
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihr Immobiliendarlehen vorzeitig zurückzuzahlen.
Ihr Kreditinstitut kann dem nicht widersprechen, es sei denn, der Rückzahlungsbetrag macht weniger als 10 % des ursprünglichen Immobilienkreditbetrags aus (Artikel L314-47 des Verbrauchergesetzbuchs).
Es gibt jedoch Situationen, in denen diese Operation für Sie weniger vorteilhaft sein könnte. Dies ist der Fall, wenn Ihr Immobiliendarlehen sich seinem Ende nähert und daher nur noch wenige Zinsen zu zahlen sind. Dies ist auch der Fall, wenn Ihr Immobiliendarlehen einen sehr niedrigen Zinssatz hat.
Es ist daher wichtig, alle Parameter Ihres Kreditvertrags zu berücksichtigen, bevor Sie sich für eine vorzeitige Rückzahlung entscheiden.