Die persönliche und familiäre Situation
Die allgemeine Situation
Bei einer Kreditaufkauf-Operation ist eines der Hauptkriterien die Berücksichtigung Ihrer Situation.
Die Konditionen für einen Kreditaufkauf sind nämlich unterschiedlich, je nachdem ob Sie Eigentümer, Mieter oder kostenlos wohnend sind, aufgrund der Hypothekensicherheit, die Sie als Eigentümer Ihrer Immobilie abschließen könnten, um Ihre Finanzierung abzusichern.
Eigentümer haben daher leichter Zugang zu einem Kreditaufkauf. Allerdings können auch Mieter und kostenlos Wohnende einen Kreditaufkauf in Anspruch nehmen; es gibt speziell auf sie zugeschnittene Angebote.
Der Familienstand
Bezüglich Ihres Familienstands ist ein Kreditaufkauf möglich, wenn Sie ledig, verheiratet, in eingetragener Partnerschaft (PACS), verwitwet, geschieden oder sogar in Scheidung lebend sind.
Im letzteren Fall ist es sogar möglich, in die Kreditzusammenlegung den Betrag für eine Abfindung des Miteigentumsanteils (Rachat de soulte) einzubeziehen, um es Ihnen z.B. zu ermöglichen, Alleineigentümer Ihrer Immobilie zu werden.
Die berufliche Situation
Ihre berufliche Situation ist ein wichtiges Kriterium bei einem Kreditaufkauf.
Wenn Sie einen Antrag auf Kreditzusammenlegung stellen, werden Ihre berufliche Situation und die finanzielle Situation Ihres Haushalts von einem Bankvermittler geprüft.
Er wird Ihr monatliches Einkommen sowie die Kontrolle Ihrer Finanzen berücksichtigen.
Die Genehmigung einer Kreditzusammenlegung hängt von der Stabilität Ihres monatlichen Einkommens ab.
Ein Haushalt mit durchschnittlichem, aber stabilem Einkommen hat daher eher Chancen auf eine Annahme seiner Akte als ein Haushalt mit hohen, aber schwankenden Einkünften.
Daher sind Banken eher bereit, Kreditaufkauf-Anträge von Personen zu akzeptieren, die in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis (CDI) oder im öffentlichen Dienst beschäftigt sind.